Die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Ihre Aufgaben sind daher sehr vielfältig.
Der Kirchengemeinderat:
verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes und weiterer Gemeindeaktivitäten
berät die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, Angebote für Senior:innen, Kirchenmusik und Bildung
kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche
fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort
vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit
ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung
wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung